Wenn das Kind mal hustet – Lückenhaftes Arbeitsrecht für besorgte Mütter
Geschrieben von: michaela   

Welche Ansprüche das Arbeitsrecht den Müttern einräumt, die sich um ihre kranken Kinder kümmern müssen, wissen letztere oftmals nicht einmal selbst. Und besonders bitter ist, dass genau dieser Umstand auch noch eine kleine Gesetzeslücke in Deutschlands Legislative ist, die dringenden Überarbeitungsbedarf hat. Natürlich haben Mütter einen gewissen Zeitanspruch, während dem sie sich um ihren erkrankten Nachwuchs kümmern können, jedoch könnte es durchaus sein, dass der Arbeitgeber dann auch Abstriche beim Lohn macht – und das stellt Eltern zwangsläufig vor eine unangenehme Frage: gesund pflegen oder Geld verdienen?

Das Problematische an der ganzen Sache ist, dass es noch nicht einmal Einigkeit darüber gibt, wie lange Eltern generell zu Hause bleiben dürften. Nicht einmal das ist geklärt – ganz abgesehen, das manche richterlichen Entscheide nur für einige Altersklassen gelten. Die einzige Quelle zur Bestimmung des jährlichen Pflege-Zeitraums ist die gesetzliche Krankenversicherung. Wer mit einer solchen ausgestattet ist, der hat einen Anspruch auf 10 Tage im Jahr, die für die Genesung des Kindes eingeplant sind – so lange das Kind unter 12 Jahre alt ist. Wer allerdings privat versichert ist, der hat schon an dieser Stelle ein Problem, denn über dessen Lage sind keine gesetzlichen Regelungen vorhanden.

Doch bei der Frage rund um die fortlaufende Bezahlung im Falle einer Pflege der Kinder sieht es ziemlich schlecht aus. Zwar ist der Arbeitgeber dazu aufgerufen, den Lohn weiter zu zahlen, jedoch nur, wenn ein solcher Fall nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde. Deswegen sollte man letzteren auch genau durchlesen, bevor man unterschreibt. Dadurch erspart man sich Gewissensbisse und böse Überraschungen.

(Quellen: focus.de; vnr.de)

  Joomla 1.5 templates, advanced hosting.